Die Apotheke: mehr als ein Laden

14. Januar 2024
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Eine Gesetzesänderung bedroht die flächdendeckend einheitlichen Öffnungszeiten von Apotheken. (Copyright: pikselstock/Shutterstock)

Eine Apotheke ohne Labor, die nur Schmerzmittel verkauft? – Undenkbar, denn per Gesetz gelten strenge Rahmenbedingungen. Dazu zählt lückenloser Service, flächendeckend und rund um die Uhr. Doch die klassische Apotheke ist in Gefahr.

Die Apotheke verfolgt nicht nur wirtschaftliche Interessen, sondern erfüllt auch eine öffentliche Aufgabe: Der Gesetzesgeber hat die Apotheken damit beauftragt, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Entsprechend liegt in den Schubladen ein vorgeschriebener Grundvorrat an Medikamenten bereit, selbst wenn einige der Artikel kaum gefragt sind. Zusätzlich verfügt jede Apotheke über ein Labor und eine Rezeptur, wo das Apothekenpersonal individuelle Zubereitungen für die Kunden herstellt.

Apotheken wechseln sich mit Notdienst ab

Zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen gehören auch die Öffnungszeiten. Beispielsweise öffnen Apotheken spätestens um 9.00 Uhr und schließen frühestens um 18.00 Uhr. „Wenn eine Apotheke längere Zeit schließen will, etwa wegen eines Umbaus, muss die zuständige Behörde […] diese Ausnahme genehmigen“, erklärt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. Generell unterliegen Apotheken der ständigen Dienstbereitschaft. Doch nur Betriebe in extrem abgelegenen Regionen bleiben rund um die Uhr geöffnet. Im Regelfall wechseln sich die umliegenden Apotheken bei den Notdiensten turnusmäßig ab.

Unterschriftenaktion für die Apotheke

„Wir wollen und müssen die Versorgung vor Ort sicherstellen. Das ist eben ein wesentlicher Unterschied zum Arzneimittel-Versandhandel“, betont Kiefer. Doch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom Oktober 2016 sichert dem Arzneimittel-Versandhandel Wettbewerbsvorteile. Dadurch ist die wohnortnahe Apotheke mit ihrem flächendeckenden Service in Gefahr. Noch bis zum 1. März liegen in den Apotheken Unterschriftslisten gegen die Gesetzesänderung aus.

Quelle: ABDA

Author: Susanne Schmid/ABDA


Eingetragen am 14. Januar 2024 in Diagnose und Therapieverfahren, Gesundheitsnews

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