Ab sofort bis zum 31.12.2020 ist jeder Risikopatient dazu berechtigt, 3 kostenlose FFP2 Masken bei uns abzuholen.
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn
- sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz
- Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ-oder Stammzellentransplantation
- Risikoschwangerschaft.
- Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Eingetragen am 15. Dezember 2020 in News