Verteilung kostenloser FFP2-Masken an Berechtigte angelaufen

15. Dezember 2020
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in News
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Ab sofort bis zum 31.12.2020 ist jeder Risikopatient dazu berechtigt, 3 kostenlose FFP2 Masken bei uns abzuholen.

Anspruchsberechtigter Personenkreis:Covid-19

Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben Anspruch auf Schutzmasken, wenn

  1. sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
  2. bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
    1. chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
    2. chronische Herzinsuffizienz
    3. chronische Niereninsuffizienz
    4. Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
    5. Diabetes mellitus Typ 2
    6. aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
    7. stattgefundene Organ-oder Stammzellentransplantation
    8. Risikoschwangerschaft.
  3. Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.


Eingetragen am 15. Dezember 2020 in News

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