Anspruchsberechtigte Personen haben im Zeitraum vom 1. Januar – 28. Februar 2021 einen Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Im Zeitraum vom 16. Februar – 15. April 2021 besteht ein weiterer Anspruch auf einmalig 6 Schutzmasken. Für die Abgabe ist die Vorlage eines Berechtigungsscheins erforderlich, den alle Bezugsberechtigten von ihrer Krankenkasse bzw. Krankenversicherung per Post erhalten. Es wird pro Person je 1 Berechtigungsschein für jeden der oben genannten Zeiträume ausgegeben der jeweils zum Bezug von 6 Masken berechtigt.
Für jeden 6er-Pack müssen Sie laut Verordnung einen Eigenanteil von insgesamt 2 Euro leisten.
Gehören Sie zu Risikogruppe?
Sie gehören zur Risikogruppe wenn
- sie das 60. Lebensjahr vollendet haben oder
- bei ihnen eine der folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren vorliegen:
- chronisch obstruktive Lungenerkrankung oder Asthma bronchiale
- chronische Herzinsuffizienz
- chronische Niereninsuffizienz
- Zerebrovaskuläre Erkrankung, insbesondere Schlaganfall
- Diabetes mellitus Typ 2
- aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankungen oder stattfindende oder bevorstehende Therapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann
- stattgefundene Organ-oder Stammzellentransplantation
- Risikoschwangerschaft.
- Den Anspruch nach Absatz 1 haben auch Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent-halt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Genauere Informationen finden Sie finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.
Sie gehören nicht zur Risikogruppe aber benötigen trotzdem zertifizierte FFP2-Masken?
FFP2-Masken finden Sie hier in unserem Onlineshop. Außerdem können diese zu gleichen Preisen bei uns vor Ort erworben werden.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.